Weiterbildungen zum/zur Gepr. Industriefachwirt/-in
Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Industriefachwirt/-in ist der Spezialist für Industrie-Unternehmen unter den kaufmännischen Weiterbildungen. Man spezialisiert sich in diesem Prüfungslehrgang auf die Herausforderungen im industriellen Sektor. In diesem Lehrgang werden verschiedene Aspekte eines Industrieunternehmens betrachtet. Nach einer kaufmännischen Ausbildung und erster Berufserfahrung können Sie mit dieser Weiterbildung zum/zur Gepr. Industriefachwirt/-in den nächsten Karriereschritt gehen und so das Niveau 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6) erreichen. So erwerben Sie einen anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau. Im Anschluss kann die Weiterbildung zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in besucht werden und mit Ablegen der IHK-Prüfung sogar ein Abschluss auf Master-Niveau (DQR 7) erzielt werden.
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Die Weiterbildung zum Gepr. Industriefachwirt/-in setzt sich aus zwei Modulen zusammen.
Im ersten Modul „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ vermitteln Ihnen unsere Experten umfassendes Wissen über folgende Themen:
Volks- und Betriebswirtschaft
- Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
- Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens
- Finanzbuchhaltung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
- Planungsrechnung
- Rechtliche Zusammenhänge
- Steuerrechtliche Bestimmungen
- Betriebsorganisation
- Personalführung
- Personalentwicklung
Im zweiten Modul eignen Sie sich wertvolle "Handlungsspezifische Qualifikationen" in folgenden Bereichen an:
Finanzwirtschaft im Industrieunternehmen
- Investition und Investitionsrechnung
- Finanzierung
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling
Produktionsprozesse
- Produktionsplanung
- Produktionssteuerung
- Produktionstechnische Rahmenbedingungen
- Logistik als Querschnittsfunktion
- Bedarfsermittlung
- Beschaffungsmarkt und Einkauf
- Lager und Transportwesen
- Entsorgungslogistik
Wissens- und Transfermanagement
- Betriebliche Organisation/ Organisations- und Personalentwicklung/ Projektmanagement
- Informations- und Wissensmanagement
- Unternehmensentwicklung und Wissensmanagement
Marketing und Vertrieb
- Marketingplanung
- Marketinginstrumentarium / Marketing-Mix
- Vertriebsmanagement
- Internationale Geschäftsbeziehungen und Geschäftsentwicklung/ Interkulturelle Kommunikation
- Spezielle Rechtsaspekte
Führung und Zusammenarbeit
Als Gepr. Industriefachwirt/-in können Sie mit Ihrem breiten Wissen in vielen Unternehmensbereichen tätig werden: Ob Sie aktiv zu der Gestaltung und Begleitung von innerbetrieblichen Prozessen in Unternehmen beitragen, Verhandlungen führen, Führungsaufgaben übernehmen oder Marketing- und Vertriebskonzepte erstellen.
Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Industriefachwirt/-in bereitet Sie auf diese potentiellen Einsatzgebiete vor und ermöglicht Ihnen vielfältige Entfaltungs- und Karrierechancen.
Lehrgangsformate
Egal, ob Online-Weiterbildung (Blended Learning oder Live Online) oder klassische Präsenzveranstaltung – wir haben für Jede/-n die passende Weiterbildung!
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin
§ 2 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriefachwirt/Geprüfte Industriefachwirtin:
(1) Zur Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- 1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- 2.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- 3.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder4.eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- 1.die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- 2.mindestens ein Jahr Berufspraxis im Fall des Absatzes 1 Nr. 1 oder ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den in Absatz 1 Nr. 2 bis 4 genannten Zulassungsvoraussetzungen.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriefachwirtes/einer Geprüften Industriefachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben.
(4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben worden sind, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.(Stand 26.07.2021)
Weitere Informationen zur aktuellen Verordnung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
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Vorbereitungskurse für den Gepr. Industriefachwirt/-in
Unser Podcast:
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Informationen rund um den Lehrgang zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in finden Sie hier.