Shot of smart business people working together with laptop while talking in the coworking place.
Gehen Sie den nächsten Schritt in Ihrer Karriere!

Jetzt Gepr. Personalfachkaufmann/-frau werden!

Starten Sie mit uns durch und bereiten sich Sie mit unserer Weiterbildung zum/zur Gepr. Personalfachkaufmann/-frau auf die Herausforderungen des modernen Personalmanagement vor!

Weiterbildungen zum/zur Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Gute Personalarbeit ist längst mehr als nur Personal zu verwalten. Modernes Personalmanagement versteht sich vor allem als Dienstleistung für Mitarbeiter und Geschäftsführung. Personalfachkaufleute beherrschen heute nicht nur die administrativen Aufgaben wie Personalbeschaffung und Gehaltsabrechnung. Sie übernehmen darüber hinaus mit ihrer Verantwortung für Personalplanung, -marketing und -controlling sowie für die Aus- und Weiterbildung eine strategische Schlüsselrolle im Unternehmen. Die Qualifikationen, die Sie sich durch diese Weiterbildung aneignen, steigern Ihre Attraktivität für den Arbeitsmarkt und ermöglichen Ihnen hervorragende Karriereperspektiven. Mit der Weiterbildung zum/zur Gepr. Personalfachkaufmann/-frau gehen Sie nicht nur den nächsten Karriereschritt, sondern erreichen mit erfolgreichem Abschluss der Prüfung das Niveau 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR 6). Somit erwerben Sie einen anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau.

Welche Inhalte werden vermittelt?‎

Freuen Sie sich auf die Zusammenarbeit mit unseren Experten und auf folgende Inhalte der Weiterbildung:

Personalarbeit organisieren und durchführen

  • Prozess- und Projektmanagement
  • Beraten und Fachgespräche führen
  • Präsentations- und Moderationstechniken

Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen

  • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
  • Personalbeschaffung und -auswahl
  • Personalverwaltung einschl. Entgeltabrechnung

Personalplanung, -marketing, -controlling gestalten und umsetzen

  • Strategische Unternehmensplanung
  • Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung
  • Personalmarketing und Personalcontrolling

Personal- und Organisationsentwicklung steuern

  • Mitarbeiterbeurteilung
  • Mitarbeiteraus- und -weiterbildung
  • Führungsinstrumente

Welche Aufgabenbereiche übernehmen Personalfachkaufleute?

Personalfachkaufleute beherrschen heute nicht nur die administrativen Aufgaben wie Personalbeschaffung und Gehaltsabrechnung. Sie übernehmen darüber hinaus eine strategische Schlüsselrolle im Unternehmen.

Mit ihrer Verantwortung gehört unter anderem die Personalplanung, -marketing und -controlling sowie die Aus- und Weiterbildung des Personals zu Ihren Aufgaben.

Die Qualifikationen, die Sie sich durch diese Weiterbildung aneignen, steigern Ihre Attraktivität für den Arbeitsmarkt und ermöglichen Ihnen hervorragende Karriereperspektiven.

Voraussetzungen für eine Weiterbildung zum/zur Gepr. Personalfachkaufmann/-frau

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau

§ 2 Zulassungsvoraussetzungen für Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Personalfachkaufmann/Geprüfte Personalfachkauffrau:

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.

(4) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Weitere Informationen zur aktuellen Verordnung finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.

Bis zu 75% Förderungen für Ihre Weiterbildung

Bei der Finanzierung Ihres Wunsch-Lehrgangs sind Sie keinesfalls auf sich allein gestellt – Sie können dabei auf verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten zurückgreifen und so bis zu 75% der Kosten sparen.

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Informationen rum um den Lehrgang zum/zur Gepr. Fachwirt/-in finden Sie hier.