Weiterbildungen zum/zur Gepr. Bilanzbuchhalter/-in
Als Gepr. Bilanzbuchhalter/-in werden Sie zum gefragten Experten in Ihrem Unternehmen. In dieser wichtigen Schlüsselposition übernehmen Sie vielfältige Aufgaben und haben immer die Finanzen Ihres Unternehmens im Blick. Gepr. Bilanzbuchhalter/-innen erstellen Auswertungen und liefern der Geschäftsleitung Grundlagen für wichtige Managemententscheidungen. Nach erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung erreichen Sie die Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (Bachelor Professional in Bilanzbuchhalter). So erwerben Sie einen anerkannten Abschluss auf Bachelor-Niveau. Im Anschluss kann die Weiterbildung zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in absolviert werden.
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Die Weiterbildung zum/zur Gepr. Bilanzbuchhalter/-in umfasst folgende Inhalte:
- Zwischen- und Jahresabschlüsse
- Kosten- und Leistungsrechnung
- finanzwirtschaftliches Management
- Unternehmenskennzahlen
- Steuerrecht
- betriebliche Steuerlehre
- Internationale Rechnungslegung und Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Bilanzbuchhaltung für kleinere und mittlere sowie für international agierende Unternehmen
Mit der Weiterbildung zum/zur Gepr. Bilanzbuchhalter/in und erfolgreichem Abschluss der IHK-Prüfung verfügen Sie über die Kompetenzen eigenverantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen zu übernehmen. Sie können die wirtschaftliche Lage des Unternehmens beurteilen und Gewinn- bzw. Verlust-Aktivitäten im Unternehmen identifizieren. Die Erstellung und Analyse der Unternehmensbilanz sowie der Bericht an die Unternehmensführung macht Sie zum gefragten Profi im Bereich Rechnungswesen.
Lehrgangsformate
Vollzeit oder berufsbegleitend – wir haben für Jede/-n die passende Weiterbildung!
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Gepr. Bilanzbuchhalter/-in (Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung)
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Weitere Infos zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie hier.
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Bei der Finanzierung Ihres Wunsch-Lehrgangs sind Sie keinesfalls auf sich allein gestellt – Sie können dabei auf verschiedene staatliche Fördermöglichkeiten zurückgreifen und so bis zu 75% der Kosten sparen.
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Informationen rum um den Lehrgang zum/zur Gepr. Betriebswirt/-in finden Sie hier.